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Dosismanagementsystem Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
Dosismanagementsystem Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
 
Frage zum Artikel

    Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin

    Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung zum 01.01.2019 müssen Strahlenschutzverantwortliche dafür sorgen, dass Vorkommnisse im Rahmen geplanter medizinischer Expositionsszenarien in ihrer Einrichtung systematisch aufzuzeichnen, zu untersuchen und ggf. an eine zuständige Behörde zu melden. Als Vorkommnisse werden Ereignisse bezeichnet, die zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt haben, geführt haben könnten oder führen könnten. Erfüllt ein Ereignis darüber hinaus Kriterien für ein bedeutsames Vorkommnis, so muss es an die zuständige Behörde gemeldet werden.

     

    Dokumentationspflichten, Dosismanagementsystem

    Damit eine Überschreitung eines Diagnostische Referenzwerte nachvollziehbar begründet werden kann, soll aus den zu jeder einzelnen Untersuchung aufzuzeichnenden Angaben zur Exposition, ggf. auch im Zusammenspiel mit den Angaben zur rechtfertigenden Indikation, eindeutig hervorgehen, welche Umstände dieses Einzelfalls dazu beigetragen haben können, dass der über mehrere Anwendungen gemittelte Wert den Diagnostische Referenzwerte überschreitet. Leitfaden des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 15.8.2017 beschreiben Hintergründe zur Handhabung der DRW. Teilweise wird auch geschlussfolgert, dass eine kontinuierliche Auswertung der letzten 10 – 20 Röntgenanwendungen zum Vergleich mit den Diagnostische Referenzwerte erfolgen solle.

    Ob ein sonstiges oder ein behördlich meldepflichtiges bedeutsames Vorkommnis vorliegt, wird in § 108 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass der Eintritt eines Notfalls, Störfalls oder eines sonstigen bedeutsamen Vorkommnisses der zuständigen Behörde unverzüglich gemäß Absatz 2 gemeldet wird. 2Ein sonstiges Vorkommnis ist insbesondere dann bedeutsam, wenn ein in den Anlagen 14 oder 15 genanntes Kriterium erfüllt ist.) festgelegt. Die Meldung und Aufarbeitung des Vorkommnisses sind unabhängig davon, ob ein reales oder beinahe Vorkommnis vorliegt. Ursachen und Auswirkungen des Vorkommnisses unverzüglich systematisch zu untersuchen, die Ergebnisse zu dokumentieren und über 30 Jahre zu archivieren.

     

    Das Klinikum Braunschweig, das Universitätsklinikum Göttingen sowie das Klinikum Nürnberg haben in Kooperation in diesem Rahmen den Prototyp einer Standardsoftware namens „CIRSrad – Critical Incident Reporting System in Radiology and Nuclear Medicine entwickelt.

    Zur Erfassung, Aufarbeitung und Meldung von strahlenschutzrelevanten Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin

     

    https://www.dgmp.de/de-DE/1132/cirsrad/